Donnerstag, 9. Dezember 2010

Mindestprofiltiefe

Die Mindestprofiltiefe bezeichnet die Tiefe des Reifenprofils, welche laut Gesetz mindestens eingehalten werden muss. In Deutschland beträgt die Mindestprofiltiefe 1,6 mm, eine Nichteinhaltung wird als ein Delikt der Klasse B gewertet, bei Erhalt zweier Klasse B-Delikte wird Fahrern in der Probezeit ihr Führerschein entzogen. Die Profiltiefe eines Reifens ist für den Grip des Autos nützlich, umso tiefer das Profil ist, desto mehr Halt und Stabilität kommt beim Fahren zustande. Abgefahrene Reifen beinhalten die Gefahr, dass das Auto leichter ins Rutschen kommt oder bei schlechten Witterungsverhältnissen wie Schneefall oder Ähnlichem stecken bleibt. Das Profil eines Reifens besteht aus einer Einbuchtung in das Gummi, beim Befahren einer Straße oder eines Weges, werden die kleinen Einbuchtungen in dem Gummi, durch die Straße oder verschiedene Fremdkörper für eine kurze Zeitspanne ausgefüllt, dies zieht den Vorteil nach sich, dass der Reifen einen hohen Halt besitzt und das Anfahren bzw. Weiterrollen stabil abläuft. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 mm ist laut der Meinung von vielen Experten im Winter zu gering, ausreichend wäre eher eine Tiefe von 4 mm. Die Mindestprofiltiefe sollte von allen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden, denn falls eine Steigung oder ein Gefälle bei schlechter Witterung nicht mehr ordnungsgemäß passiert werden kann, werden alle Verkehrsteilnehmer an der Weiterfahrt gehindert.

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