Ein Fahrzeugkatalysator erfüllt den Zweck der Abgasnachbehandlung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Umgangssprachlich wird er auch nur Katalysator oder Kat genannt. Seit einigen Jahren ist ein Fahrzeugkatalysator Pflichtausrüstung für sämtliche Fahrzeuge in Deutschland. Diese Regelung wurde aufgrund der hohen Umweltbelastung durch den hohen Schadstoffausstoß von Kfz ins Leben gerufen. Dieser Schadstoffausstoß kann durch einen Fahrzeugkatalysator spürbar reduziert werden. Seit dem Jahr 1993 sind Fahrzeugkatalysatoren in allen Kfz in Deutschland verpflichtend vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
Den Namen trägt der Fahrzeugkatalysator aufgrund der chemischen Reaktion, die in seinem Innenleben stattfindet. Hier werden sämtliche Giftstoffe, die bei einem Verbrennungsmotor unweigerlich entstehen, also Kohlenwasserstoffe (Kohlenstoffmonoxid (CO) und Stickoxide in die ungiftigen Stoffe Kohlenstoffdioxid (CO2), Wasser (H2O) und Stickstoff umgewandelt. Dies geschieht mit Hilfe von katalytischen Reaktionen. Bei optimalen Betriebsbedingungen kann eine Konvertierungsquote von nahezu 100 Prozent erreicht werden. Dadurch wird der Ausstoß von giftigen Verbrennungsstoffen drastisch reduziert.
Die moderne Forschung verbessert das Modell des Fahrzeugkatalysators jedoch stetig weiter. Besonderer Schwerpunkt liegt inzwischen auf der Verkürzung der Kaltlaufphase. Hierbei entstehen nachweislich die meisten ungefilterten Giftstoffe. Bis der Fahrzeugkatalysator seine optimale Betriebstemperatur von 250 bis 300 Grad erreicht, ist er nahezu funktionslos.
In den heutigen Tagen gibt es verschiedene Arten von Fahrzeugkatalysatoren, die alle nach einem anderen System arbeiten. Jedoch ist das Ergebnis stets dasselbe: eine spürbare Reduktion des Ausstoßes von giftigen Verbrennungsstoffen. Die beiden bekanntesten Beispiele an Katalysatoren dürften der heute weit verbreitete Drei-Wege-Katalysator und der in früheren Zeiten gängige ungeregelte Katalysator sein. Letzterer wurde jedoch durch Nachrüstsätze in effizientere Drei-Wege-Katalysatoren ersetzt.
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