Donnerstag, 9. Dezember 2010

ABE

Die Abkürzung ABE steht für den Begriff "Allgemeine Betriebserlaubnis", diese ist laut § 19 StVZO im deutschen Straßenverkehr Voraussetzung für das Führen eines Fahrzeuges. Ein Fahrzeug kann in Deutschland nur für den Verkehr zugelassen werden, falls dieses den gängigen Verkehrsvorschriften entspricht, dies wird durch die Allgemeine Betriebserlaubnis bestätigt. Ausgestellt wird das Dokument von dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die Allgemeine Betriebserlaubnis ist nur dann gültig, wenn das Fahrzeug den bescheinigten Zustand besitzt und keine Veränderungen vorgenommen wurden. Falls eine Betriebserlaubnis erloschen ist, wird dies mit Punkten in Flensburg und einer Geldbuße bestraft. Die Polizei besitzt das Recht, das Auto sofort stillzulegen, die Zulassungsstelle kann den Betrieb untersagen. Bei Veränderungen am Fahrzeug, sollte man diese über den TÜV in die Allgemeine Betriebserlaubnis eintragen lassen. Eine weitere Möglichkeit ist die Beantragung eines einzelnen Dokumentes, der Einzelbetriebserlaubnis (EBE). Beim Kauf eines Neuwagens, sollte die Allgemeine Betriebserlaubnis immer vorhanden sein, denn Hersteller von Automobilen erhalten aufgrund der Serienfertigung reihenweise ABE's. Auf Verlangen muss die Allgemeine Betriebserlaubnis der Polizei vorgelegt werden, dies ist insbesondere der Fall, wenn eine Allgemeine Verkehrskontrolle durchgeführt wird. Gründe für das Erlöschen einer Allgemeinen Betriebserlaubnis sind unter anderem das Verkürzen von Federn, der Einbau neuer Felgen oder einer neuen Auspuffanlage. Insbesondere in der Tuning-Szene ist es Gang und Gebe, dass die Fahrzeuge oftmals keine ABE besitzen.

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